02224-9474-0 mail@dr-roettgen.de

Zur Zugangsfiktion bei Kündigungsschreiben

  Eine Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) und eine Begründung enthalten. Ferner muss sie von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein. Erfolgt die Kündigung durch einen Bevollmächtigten muss eine Originalvollmacht (keine...

mehr lesen

Kontaktieren Sie uns:

RAe Dr. Röttgen
Rathausplatz 6
53604 Bad Honnef
Telefon:    02224-9474-0
Telefax:    02224-9474-24

Öffnungszeiten
Montags, Dienstags und Donnerstags von:
08.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr sowie

Mittwochs und Freitags von:
08.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr.

Im Übrigen können Termine außerhalb
der vorgenannten Öffnungszeiten individuell
vereinbart werden.