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Zur Zugangsfiktion bei Kündigungsschreiben

  Eine Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) und eine Begründung enthalten. Ferner muss sie von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein. Erfolgt die Kündigung durch einen Bevollmächtigten muss eine Originalvollmacht (keine...

Zum Halten von Katzen ohne Zustimmung des Vermieters

Die Haltung von Haustieren ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wurde. Über die Zulässigkeit der Tierhaltung ist vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der...