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Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Durch unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts verteidigen wir Sie gegen empfindliche Sanktionen
wie Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen.
Da der Einzelne in einem Strafverfahren einem mächtigen Apparat gegenübersteht ist die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt erforderlich.
So ist es ohne Akteneinsicht – die nur dem Verteidiger gewährt wird – schon nicht möglich, die Verteidigung sinnvoll zu planen.
Auch kann durch eine frühestmögliche Beteiligung eines Rechtsanwalts häufig eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Vor allem ist Beschuldigten zu raten, gegenüber Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zum Vorwurf zu machen,
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Wir stehen Ihnen gerne jederzeit
– auch kurzfristig etwa bei einem Führerscheinentzug, einer Durchsuchung oder Verhaftung –
zur Verfügung und können für Sie in maximal 24 Stunden die notwendigen Schritte einleiten.

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