02224-9474-0 mail@dr-roettgen.de

Zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft: Irrtum des als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten über die Notwendigkeit einer Ausschlagung der belasteten Erbschaft zur Erhaltung seines Anspruchs auf den Pflichtteil

  Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung...

mehr lesen

Kontaktieren Sie uns:

RAe Dr. Röttgen
Rathausplatz 6
53604 Bad Honnef
Telefon:    02224-9474-0
Telefax:    02224-9474-24

Öffnungszeiten
Montags, Dienstags und Donnerstags von:
08.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr sowie

Mittwochs und Freitags von:
08.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr.

Im Übrigen können Termine außerhalb
der vorgenannten Öffnungszeiten individuell
vereinbart werden.