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Ihre Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund meiner vertieften Kenntnisse im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts durch langjährige Erfahrung vertrete ich Sie mit dem Ziel, Probleme frühzeitig zu erkennen, Lösungswege aufzuzeigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Häufig kann durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung ein langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.

Bei Abschluss eines Mietvertrages, während des laufenden Mietverhältnisses und bei Beendigung stellen sich sowohl auf Seiten des Mieters als auch auf Seiten des Vermieters viele Fragen. Sie betreffen den Vertrag, die Übergabe des Objekts, die Abrechnung von Betriebskosten, die hinterlegte Mietkaution, Schadensersatz- und Mietminderungsansprüche oder die Kündigung und Räumung.

In meinen Tätigkeitsbereich fallen nicht nur das Wohnraum- und Gewerbemietrecht, sondern auch das Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und Nachbarrecht

Dr. Sven Röttgen

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