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Ihre Rechtsanwalt für Baurecht

Als Rechtsanwalt für Baurecht vertrete ich Sie bei Bauprozessen im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau oder der Beseitigung von Gebäuden.

Das öffentliche Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen einerseits und dem Staat andererseits. So kommt beispielsweise das öffentliche Baurecht zum Tragen, wenn Sie als Bauherr die Errichtung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes anstreben, die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihren Bauantrag jedoch ablehnt.

Das öffentliche Baurecht ist auch dann einschlägig, wenn Sie sich als Nachbar in Ihren Rechten verletzt sehen, beispielsweise durch einen störenden Gewerbebetrieb oder wenn Abstandsflächen zu Ihrem Grundstück nicht eingehalten werden.

Das private Baurecht beinhaltet die zivilrechtlichen Beziehungen der am Bau beteiligten Personen wie Bauherren, Architekten, Ingenieuren oder Handwerkern. Es umfasst beispielsweise die Prüfung eines Bauvertrags, Mängel eines Bauwerks oder Probleme bei der Abnahme.

Dr. Sven Röttgen

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