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Ihre Rechtsanwalt für Steuerrecht

In allen Belangen, die sich auf das Steuerrecht beziehen, agiere ich als Ihr fachkundiger,
versierter und kompetenter Ansprechpartner.

Dabei berate ich umfassend bei vertraglichen Gestaltungsfragen einschließlich der Unternehmensnachfolge mit dem Schwerpunkt erbschaftsteuerlicher Gestaltungen.
Aufgrund der durch Fachanwaltstitel nachgewiesenen Spezialisierung gewährleiste ich hohe Qualitätsansprüche.

Falls Sie anwaltliche Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen benötigen,
können Sie gerne mit mir in Kontakt treten.
Ich übernehme nicht nur die Anfertigung dieser steuerrechtlichen Dokumente, sondern begleite Sie ebenso bei Betriebsprüfungen.

Außerdem stehe ich Ihnen während eines Steuerstrafverfahrens zur Seite.
Ich unterstütze Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen des Finanzamts,
verteidige Sie gegenüber der Steuerfahndung und informiere Sie über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

In Steuerstrafverfahren bin ich bundesweit tätig und vertrete Mandanten außergerichtlich und als Strafverteidiger vor Gericht.
Dabei ist eine schnelle Terminvergabe selbstverständlich.
In dringenden Fällen (z.B. bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung) erhalten Sie einen Termin noch am gleichen Tag.

Dr.Sven Röttgen

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