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Zum Schikaneverbot bei Grundstücksnachbarn

    Aufgrund des „Schikaneverbots“ ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (§ 226 BGB). Dieses Schikaneverbot kann aber nur dann gelten, wenn die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv...

Zum Schutz des Nachbarn bei Bauarbeiten

    Wenn ein Gebäude durch die von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ausgelösten Bodenerschütterungen beschädigt worden ist, kommt ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB auch dann in Betracht, wenn ein...