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Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternrechte bei der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil wegen der beabsichtigten Auswanderung (sog. „Mexiko-Entscheidung“ des BGH)

Beabsichtigt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der das Kind betreuende Elternteil, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier: Mexiko) auszuwandern, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl. Für...