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Zur Abänderbarkeit des Unterhaltsvergleichs bei Abschluss einer pauschalen Unterhaltsvereinbarung ohne Niederlegung der Geschäftsgrundlage wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht auch dann, wenn in einem früheren Vergleich keine Vergleichsgrundlagen festgehalten wurden, etwa bei einer Änderung der Rechtsprechung die Möglichkeit der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs (vgl....