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Risiko beim Abfindungsvergleich: Verlust der Ansprüche aus der privaten Krankenversicherung wegen eines erklärten Verzichts gegenüber de Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

    Verzichtet ein Versicherungsnehmer durch einen Abfindungsvergleich auf zukünftige Ansprüche gegen einen Dritten - hier die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners -, so liegt hierin gegenüber seinem Versicherer eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 86...

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