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Zum gewerbsmäßigen Betrug bei eBay-Verkäufen

Veräußern Personen im Internet Waren, über die sie tatsächlich nicht verfügen, um sich dadurch eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen, dann liegt u.U. ein gewerbsmäßiger Betrug vor (§ 263 Abs. 3 StGB). Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, ob der Schaden, der...