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Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer

  Eine Ehe gilt als kurz, wenn zwischen Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind. Ob bei kurzer Ehedauer der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) ausgeschlossen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Im...

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