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Zum Schikaneverbot bei Grundstücksnachbarn

    Aufgrund des „Schikaneverbots“ ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (§ 226 BGB). Dieses Schikaneverbot kann aber nur dann gelten, wenn die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv...

Falsche Angaben bei amtsärztlicher Untersuchung

Verschweigt oder verharmlost ein Beamter bei einer amtsärztlichen Untersuchung aus Anlass seiner Lebenszeiternennung die Schwere einer Störung und den Umfang einer zuvor durchgeführten ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, indem er hierüber bewusst...