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Zur Durchsetzung von Umgangsvereinbarungen

Die Vollstreckung eines Umgangstitels nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den betreuenden Elternteil setzt eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts voraus (OLG Frankfurt FuR 2019, 547-548). Dafür ist eine genaue...

Zum Umgangsrecht der Großeltern

    Großeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Allerdings ist es trotz dieser Regelung für betreuende Eltern, die das Umgangsrecht der Großeltern vereiteln wollen, im Ergebnis i.d.R. einfach, dies zu...