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Zur Zugangsfiktion bei Kündigungsschreiben

  Eine Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) und eine Begründung enthalten. Ferner muss sie von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein. Erfolgt die Kündigung durch einen Bevollmächtigten muss eine Originalvollmacht (keine...