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Hausratsteilung: Zur Verwirkung der Ansprüche

  Ein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach Scheidung einen Anspruch auf Hausratsteilung nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere aufgrund eingetretener „Funkstille“...

Während der Dauer des Getrenntlebens von Ehegatten können durch ein Familiengericht vorläufige Regelungen getroffen werden, um die Nutzung der Ehewohnung zu regeln (§ 1361b BGB). Ziel ist es, hierdurch unbillige Härten, insbesondere für betroffene Kinder, zu...