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Zur Ausschlagungsfrist bei gesetzlicher Erbfolge

  Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beginnt erst dann zu laufen, wenn der Erbe nicht nur Kenntnis vom Erbfall, sondern auch von dem konkreten einschlägigen Berufungsgrund (Gesetz, letztwillige Verfügung oder Erbvertrag) hat. Nach § 1944 Abs. 1 BGB kann die...