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Zum Neubeginn der Verjährung durch Ratenzahlung

Wird bei einem Darlehen, das in Raten zurückzuzahlen ist, die Verjährungseinrede erheben und ist streitig, ab wann keine Raten mehr gezahlt worden sind, so ist der Darlehensgeber für die Ratenzahlungen darlegungs- und beweispflichtig. (Oberlandesgericht des Landes...

Zur Durchsetzung von Umgangsvereinbarungen

Die Vollstreckung eines Umgangstitels nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den betreuenden Elternteil setzt eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts voraus (OLG Frankfurt FuR 2019, 547-548). Dafür ist eine genaue...