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Zur Verwirkung des Kündigungsrechts

    Liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, so ist diese gemäß § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB durch den Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Erfolgt eine entsprechende Kündigung nicht fristgemäß kann ein gemäß § 626 Abs. 2...

Zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  Die Einführung einer Videoüberwachung im Betrieb ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wobei allerdings das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter zu beachten ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst neben dem Recht am gesprochenen Wort auch...