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Zum Umgangsrecht jedes Elternteils

  Während das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat, sind Eltern zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Umgang vor das Recht gestellt. Unklar sind allerdings die Rechtsfolgen, wenn...

Zum Neubeginn der Verjährung durch Ratenzahlung

Wird bei einem Darlehen, das in Raten zurückzuzahlen ist, die Verjährungseinrede erheben und ist streitig, ab wann keine Raten mehr gezahlt worden sind, so ist der Darlehensgeber für die Ratenzahlungen darlegungs- und beweispflichtig. (Oberlandesgericht des Landes...