02224-9474-0 mail@dr-roettgen.de

Zum Umgangsrecht der Großeltern

    Großeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Allerdings ist es trotz dieser Regelung für betreuende Eltern, die das Umgangsrecht der Großeltern vereiteln wollen, im Ergebnis i.d.R. einfach, dies zu...