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Zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  Die Einführung einer Videoüberwachung im Betrieb ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wobei allerdings das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter zu beachten ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst neben dem Recht am gesprochenen Wort auch...