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Mitverschulden beim Radfahren ohne Fahrradhelm

    Das fehlende Tragen eines Fahrradhelms begründet erst dann den Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB, wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes...