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Zur Verwirkung des Kündigungsrechts

    Liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, so ist diese gemäß § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB durch den Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Erfolgt eine entsprechende Kündigung nicht fristgemäß kann ein gemäß § 626 Abs. 2...