02224-9474-0 mail@dr-roettgen.de

Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer

  Eine Ehe gilt als kurz, wenn zwischen Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind. Ob bei kurzer Ehedauer der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) ausgeschlossen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Im...