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Erfolgt eine Geschwindigkeitsmessung mit Provida 2000 durch eine ein nachfolgendes Fahrzeug ist zu überprüfen, ob die Eichung des Messgeräts aufgrund eines Reifenwechsels unwirksam geworden ist.

 

Sofern das System Provida 2000 bei einem mit Winterreifen versehenen Fahrzeug geeicht worden ist, darf das System nur nach Neueichung bei einem Wechsel auf Sommerreifen genutzt werden.

 

Wie das OLG Celle in seinem Beschluss vom 27.09.1996 (NZV 1997, 188 ff.) festgestellt hat, ist gemäß einem dort eingeholten Gutachten bei einem Übergang von Winter- auf Sommerreifen oder einem Umrüsten mit Reifen unterschiedlicher Größe eine Neueichung vorzunehmen.

 

Im Übrigen ist stets zu überprüfen, ob der im Rahmen der Eichung zugrunde gelegte Reifendruck vor Fahrbeginn überprüft wurde.