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Am 28.04.2020 tritt die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften („StVO-Novelle“) in Kraft.

Diese führt zu neuen bzw. erhöhten Geldbußen, vor allem für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von derzeit ab 15,00 € auf bis zu 100,00 € erhöht.

Bei schwereren Verstößen ist daneben der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister in Flensburg vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Das Gleiche gilt, wenn eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Parken und Halten

Auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wurden von 35,00 auf 55,00 € angehoben.

Außerdem wurde ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55,00 €).

Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15,00 auf 35,00 € erhöht.

Der sonstige Halt- und Parkverstoß wird ab dem 28.04.2020 mit bis zu 25,00 € geahndet.

Geschwindigkeitsverstoß

Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts gilt für PKW ab dem 28.04.2020 der folgende Bußgeldkatalog

 

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
… bis 10 km/h 20 €
… 11 – 15 km/h 40 €
… 16 – 20 km/h 60 €
… 21 – 25 km/h 70 € 1
… 26 – 30 km/h 80 € 1 1 Monat
… 31 – 40 km/h 120 € 1 1 Monat
… 41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat
… 51 – 60 km/h 240 € 2 1 Monat
… 61 – 70 km/h 440 € 2 2 Monate
über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

 

Rettungsgasse und sonstige Verkehrsverstöße

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird künftig genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200,00 und 320,00 € sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Es kommt dabei ab dem 28.04.2020 nicht mehr darauf an, ob eine konkrete Gefahr oder Behinderung verwirklicht wurde.

Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt.

Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25,00 € mit bis zu 100,00 € Geldbuße geahndet.

Beim sogenannten „Auto-Posing“ kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20,00 € auf bis zu 100,00 € erhöht werden.