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Wird der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durch das Amtsgericht wegen Nichterscheinens des Betroffenen verworfen, dann kann ggf. durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine weitere Hauptverhandlung erreicht werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Betroffene innerhalb der Wartezeit des Gerichts von regelmäßig 15 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn der ersten Hauptverhandlung bei Gericht anruft und sein alsbaldiges Erscheinen ankündigt. In diesem Falle ist es dem Gericht zuzumuten, im Interesse der materiellen Gerechtigkeit auch länger als 15 Minuten abzuwarten, bevor der Einspruch durch Urteil verworfen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2007, Az. 3 Ws 225/07).