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Ihre Rechtsanwältin für Sozialrecht

Als Rechtsanwältin für Sozialrecht  vertrete Sie in allen Fragen des gesetzlichen Versicherungsschutzes und der daraus folgenden Leistungsansprüche.
Ich setze Ihre Rechte in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, der Rentenversicherung,
der Arbeitslosenversicherung oder Unfallversicherung durch.

Geht es um eine Entschädigung durch einen Wegeunfall, Verweigerung von medizinischer Rehabilitation oder
Heilbehandlung nach schwerer Krankheit oder Unfall,
Unzureichende Hilfen bei Wiedereingliederung bzw. berufsfördernde Rehabilitation nach Krankheit oder Unfall,
zu geringe oder keine Entschädigungsleistung nach Unfall?

Auch setze ich Ihre Rechte gegen Rentenversicherungen durch.
Beispiele sind falsch berechnete Rentenhöhe oder nicht anerkannte Beitragszahlungen.
Dies kann die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder auch die Hinterbliebenenrente betreffen.
Probleme mit Leistungen vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit sind ebenfalls ein Einsatzgebiet des Sozialrechts.
Arbeitslosengeld wird nicht bezahlt oder gekürzt, ALG II oder Hartz IV werden nicht gewährt oder nicht richtig berechnet?
Wenn das Jobcenter Leistungen kürzt oder Probleme im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld,
Winterausfallgeld anfallen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin.

Das große Thema Hartz IV kommt in meiner Kanzlei oft zum Tragen.
Bei unzumutbaren Auflagen oder bei Leistungskürzungen helfe ich weiter und
übernehme die Durchsetzung Ihrer Interessen und Leistungsansprüche,
z.B. bei fehlerhaften Anrechnungen aus Einkünften aus einer Bedarfsgemeinschaft oder
von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern.
Weitere Bereiche, bei denen ich Sie unterstütze, sind:
Gründungszuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld oder auch Wohngeld.
Im Bereich Pflegeversicherung helfe ich bei der korrekten Festlegung der Pflegestufe bzw. Pflegegrade und
bei der Erlangung von Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

Friederike Röttgen

Friederike Röttgen

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